Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Data Part GmbH, Winkelweg 3, 8853 Lachen SZ, Schweiz, UID CHE-391.434.641 (nachfolgend «Data Part», «wir») und dem Kunden über die von Data Part erbrachten Leistungen.

Mit Abschluss eines Vertrags oder Nutzung unserer Leistungen akzeptiert der Kunde die jeweils gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Data Part schriftlich anerkannt werden.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Colocation, Hosting (Bare-Metal, GPU, Storage), Managed Services, Remote Hands und KI-Integrationsleistungen sowie damit verbundene Beratungs- und Projektleistungen.

Spezifische Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements (SLA), Datenschutzvereinbarungen (DPA) und Preislisten gehen bei Widersprüchen diesen AGB vor.

2. Definitionen

  • «Kunde»: die natürliche oder juristische Person, mit der ein Vertrag besteht.
  • «Leistungen»: die im Vertrag bzw. der Bestellung beschriebenen Dienstleistungen von Data Part.
  • «Kundendaten»: alle Daten, die der Kunde im Rahmen der Leistungen verarbeitet oder speichert.
  • «Kundenequipment»: Hardware oder Software, die der Kunde im Rahmen der Colocation einbringt.
  • «Wartungsfenster»: angekündigte Zeitfenster zur Durchführung von Wartungsarbeiten.

3. Vertragsschluss

Angebote von Data Part sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung oder durch Aktivierung der Leistung zustande.

Data Part ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, insbesondere bei Bonitätszweifeln oder bei Verdacht auf rechts- oder vertragswidrige Nutzung.

4. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Data Part erbringt die Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt.

Data Part ist berechtigt, Leistungen an Subunternehmer und Auftragsverarbeiter zu vergeben, insbesondere an die Rechenzentrumsbetreiber in Norwegen.

Änderungen an den Leistungen, die der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder dem technischen Fortschritt dienen und für den Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt Data Part vollständige und richtige Informationen zur Verfügung und meldet Änderungen unverzüglich.

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen ausschliesslich im Rahmen der geltenden Gesetze, dieser AGB und der Acceptable Use Policy zu nutzen. Insbesondere unzulässig sind: Verbreitung illegaler Inhalte, unverlangter Werbung (Spam), Phishing, Schadsoftware, Eingriffe in fremde Systeme, Crypto-Mining ohne ausdrückliche Vereinbarung.

Der Kunde sichert seine Daten regelmässig selbst. Sofern Data Part Backup-Leistungen erbringt, ergibt sich der Umfang aus der Leistungsbeschreibung.

Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und wechselt sie regelmässig.

6. Colocation: Kundenequipment

Der Kunde bleibt Eigentümer des eingebrachten Equipments. Er sorgt für CE-Konformität, Sicherheit und Versicherung der Hardware.

Der Zutritt zum Rechenzentrum erfolgt nach vorheriger Anmeldung gemäss den Sicherheitsregeln des jeweiligen Standorts.

Data Part haftet nicht für Schäden am Kundenequipment, soweit sie nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig von Data Part oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

7. Preise und Zahlung

Es gelten die im Vertrag bzw. der jeweils aktuellen Preisliste vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wiederkehrende Leistungen werden monatlich oder gemäss Vertrag im Voraus in Rechnung gestellt. Einmalige Leistungen werden nach Erbringung in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Data Part berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie Mahngebühren zu erheben und die Leistungen nach angemessener Frist auszusetzen.

Preiserhöhungen sind mit einer Frist von 60 Tagen schriftlich anzukündigen. Der Kunde hat in diesem Fall ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung.

8. SLA und Verfügbarkeit

Data Part bemüht sich um höchstmögliche Verfügbarkeit. Konkrete Verfügbarkeitswerte und Service-Credits ergeben sich aus dem jeweils anwendbaren SLA.

Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung einbezogen sind angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Ausfälle, die der Kunde, seine Erfüllungsgehilfen oder das Kundenequipment verursacht haben.

9. Wartungsfenster

Geplante Wartungen werden mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt und nach Möglichkeit in lastarmen Zeiten durchgeführt.

In dringenden Fällen (Sicherheits-Patches, akute Bedrohungen) sind Sofortmassnahmen mit verkürzter Vorankündigung zulässig.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere das revDSG und die DSGVO. Soweit Data Part personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schliessen die Parteien eine Datenschutzvereinbarung (DPA) ab.

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei während und nach Beendigung des Vertrags vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung.

11. Haftung

Data Part haftet für Schäden, die durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, unbeschränkt.

Im Übrigen ist die Haftung für jeden Schadenfall auf die in den letzten 12 Monaten vom Kunden tatsächlich bezahlten Entgelte für die betroffene Leistung beschränkt, höchstens jedoch auf CHF 100 000. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverluste und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben vorbehalten.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe Dritter grossen Ausmasses, Pandemien, Streiks, Ausfälle von Vorlieferanten) befreien die Parteien für die Dauer ihrer Auswirkung von ihren Leistungspflichten.

13. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate und die Kündigungsfrist 3 Monate auf das Ende der Mindestlaufzeit; danach verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei Insolvenz der anderen Partei.

Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

14. Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Vertragsende stellt Data Part die Leistungen ein. Auf Wunsch des Kunden unterstützt Data Part bei der Datenmigration zu marktüblichen Stundensätzen.

Kundendaten werden nach einer Schonfrist von 30 Tagen nach Vertragsende sicher gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Eingebrachtes Kundenequipment ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende abzuholen; danach kann Data Part das Equipment auf Kosten des Kunden einlagern oder entsorgen.

15. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Data Part übertragen. Data Part ist berechtigt, den Vertrag auf eine konzernverbundene Gesellschaft zu übertragen.

16. Referenznennung

Data Part darf den Kunden mit Name und Logo zu Referenzzwecken auf der Webseite und in Verkaufsunterlagen nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

17. Änderungen der AGB

Data Part kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als genehmigt. Bei rechtzeitigem Widerspruch hat der Kunde ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Lachen SZ, Schweiz. Data Part bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.